Kosten
Mein Honorar beträgt 120 Euro pro Stunde. Die Behandlungsdauer wird individuell angepasst. Zusätzliche Kosten für Laboranalysen oder empfohlene Präparate können bei Bedarf hinzukommen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Je nach Tarif übernehmen private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen einen Teil oder die gesamten Kosten. Die Höhe der Erstattung ist dabei abhängig vom jeweils abgeschlossenen Vertrag.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Unabhängig davon besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Behandlungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Privat Versicherte oder Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung. Selbstzahler bekommen selbstverständlich eine entsprechende Bescheinigung für ihre Unterlagen.

Soziales Honorar
Heilung sollte nicht am Geld scheitern.
Sollte es Ihnen aktuell nicht möglich sein, die Behandlungskosten vollständig zu tragen, biete ich ein soziales Honorar an. Bitte sprechen Sie mich vor dem Termin offen darauf an. Gemeinsam vereinbaren wir einen individuell angepassten Preis, der Ihre Situation berücksichtigt und für beide Seiten tragbar ist.

